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Wie suchen und finden Sie als Führungskraft eine neue Position?
Viele Führungskräfte überlassen den Erfolg einer solchen Suche dem Zufall.
Erfolgreiche Manager, die ihren Job souverän beherrschen,
überlassen so wenig wie möglich dem Zufall
und delegieren alle Bereiche,
in denen Sie über keine Spezialkenntnisse verfügen, an Mitarbeiter oder Berater.
Dies ist auch im Bereich der Jobsuche empfehlenswert, denn:
Was Sie nicht wenigstens dreimal die Woche tun,
das können andere mit großer Wahrscheinlichkeit besser!
Suchen Sie den Kontakt zu einem guten Jobhunter, Coach, Trainer oder Outplacement-Berater.
 
 
Wie schwierig ist die Ermittlung der richtigen Ansprechpartner für Bewerbungen?
Eine Bewerbung ohne konkreten Ansprechpartner ist sicherlich weniger erfolgreich
als eine persönlich und vertraulich adressierte Bewerbung
an einen konkret ermittelten Ansprechpartner in einem Unternehmen.
In weniger bewegten Zeiten konnte man sich hierbei auf führende Firmen-Datenbanken verlassen.
Die Zeit der ungeprüften Übernahme von Ansprechpartnern aus Datenbanken ist jedoch lange vorbei.
Die meist nur zwei- bis dreimal jährlich aktualisierten Daten sind aufgrund der häufigen Veränderungen
in Management und Eigentümer-Struktur schon bei Erscheinen nicht mehr aktuell.
Viele (auch marktführende) Outplacement-Berater arbeiten dennoch mit diesen Datenbanken
mit dem Ergebnis, dass bis zu 40% der Kontaktbriefe im Papierkorb verschwinden.
Achten Sie deshalb auf eine sehr gründliche Internetrecherche
und auf eine persönliche und vertrauliche Kontaktierung.
 
 
Sie haben heute erfahren, dass Ihr Unternehmen sich von Ihnen trennen will
oder dass Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird?
Man hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten?
Was können Sie jetzt tun?
Die Erfahrung zeigt, dass manche Führungskräfte
diese neue Situation zunächst nur schwer verstehen oder verkraften können oder wollen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrung und des bisherigen Gehaltes sollte jedoch klar sein,
dass dies ein alltäglicher Vorgang ist, der jede Führungskraft treffen kann.
Manchmal ist die persönliche Eitelkeit verletzt und man denkt an eine Klage gegen den jetzigen Arbeitgeber
und/oder die Möglichkeit einer hohen Abfindung unter dem Motto : “Das lasse ich mir nicht gefallen!”.
Bringt Sie das wirklich weiter? Nein, im Gegenteil!
Das Wichtigste, was Sie jetzt tun müssen, ist:
Schnellstmöglich eine gütliche Einigung mit Ihrem Unternehmen finden.
Verschwenden Sie nicht mehr allzu viele Gedanken an Ihr jetziges Unternehmen.
Üblicherweise werden Sie bald freigestellt und sind eigentlich schon “abgeschrieben”.
Eine alte indianische Weisheit hilft Ihnen hier vielleicht weiter.

Richten Sie Ihre Gedanken besser nach vorne! Suchen Sie schnellstmöglich ein neues"Pferd",
also eine neue Aufgabe, eine neue Position!
Was brauchen Sie dazu?
Vor allem eine gütliche Einigung mit Ihrem jetzigen Unternehmen,
ein gutes Zwischen- und Endzeugnis und eine gute telefonische Auskunft.
Eine vor Gericht erstrittene höchstmögliche Abfindung ist schnell aufgebraucht,
wenn Sie nicht schnell eine neue Position finden.
Ohne ein gutes Zeugnis und eine gute telefonische Auskunft Ihres jetzigen Arbeitgebers,
finden Sie keine neue Führungsposition.
Würden Sie selbst einen Mitarbeiter einstellen, über den Sie bei telefonischer Nachfrage erfahren:
"Tut mir leid, über diesen Mitarbeiter möchte ich mich (darf ich mich im Moment) nicht äußern."?
 
Ihre
Prioritäten sollten Sie daher folgendermaßen setzen:
1. Schnellstmöglich eine neue Position
zu erlangen, dafür brauchen Sie:
2. Ein gutes Zeugnis
des jetzigen Unternehmen
3. Eine gute telefonische Auskunft
des jetzigen Unternehmens
4. Eine Abfindung, um die Zeit bis zum Antritt der neuen Position zu überbrücken
Tip:
Achten Sie unbedingt auf die richtige Reihenfolge!
Zeugnisformulierungen und die Zusicherung einer entsprechenden telefonischen Auskunft
sollten unbedingt Bestandteil eines Aufhebungsvertrages sein.
 
 
Welche Formulierungen sollten keinesfalls in Ihrem Zeugnis stehen?
 
" ... in (bestem) beiderseitigem / gegenseitigen Einvernehmen ..."
Bedeutung:
Sie waren wahrscheinlich für die Position nicht (mehr) geeignet,
Ihnen wurde "an's Herz gelegt", das Unternehmen zu verlassen.
Ein (auch bestes) Einvernehmen lässt grundsätzlich auf vorhergehende Streitigkeiten
oder Meinungsverschiedenheiten schliessen,
denn ohne Meinungsverschiedenheiten benötigt man kein "Einvernehmen".
Wird in einem Zeugnis ein (wie auch immer bezeichnetes) Einvernehmen erwähnt,
dann liegt die Vermutung sehr nahe,
dass die Beurteilung "... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ..."
ein Bestandteil eines Aufhebungsvertrages ist,
in dem man sich gerichtlich oder außergerichtlich u.a. auch auf ein "wohlwollendes Zeugnis" geeinigt hat.
Daher wird ein Zeugnis mit einer Erwähnung eines "Einvernehmens" grundsätzlich eher negativ beurteilt.
Tip:
Sie treten Ihre Position nicht im besten gegenseitigen Einvernehmen an.
Sie erledigen auch Ihre Aufgaben nicht im besten gegenseitigen Einvernehmen.
Wenn Sie Ihren Anstellungsvertrag dann irgendwann
im (hoffentlich besten) gegenseitigen Einvernehmen beenden,
dann gehört die Erwähnung dieser gängigen und üblichen Trennungsspraxis
jedoch aus oben genannten Gründen auf keinen Fall in Ihr Zeugnis.
 
 
"
... aufgrund unterschiedlicher Auffassung / unterschiedlicher Vorstellungen
... zu Geschäftsleitung (bzw. Muttergesellschaft, Vorstand) ...
"  
Bedeutung:
Sie haben nicht verstanden, wofür Sie bezahlt wurden. Sie waren nicht loyal.
Ein Manager wird nicht nur für seine fachliche, sondern auch für seine persönliche Qualifikation bezahlt.
Zur letzteren zählt auch eine absolute Loyalität zum Unternehmen und zu Vorgesetzten.
Diese Loyalität war offensichtlich nicht vorhanden,
denn sonst würde dieser (für das Unternehmen nicht tragbare) Tatbestand nicht explizit im Zeugnis erwähnt.
Tip:
Wenn Ihnen die Unternehmenspolitik oder die Entscheidungen eines Vorgesetzten
Ihrerseits nicht mehr tragbar erscheinen, dann sollten Sie sich nach einer neuen Aufgabe umsehen,
im eigenen und im Interesse des Unternehmens.
Bis zum letzten vom Unternehmen bezahlten Tag haben Sie als Führungskraft jedoch
auch unbequeme Entscheidungen von Vorgesetzten bzw. Muttergesellschaften
sowohl im Außenverhältnis als auch in das Unternehmen hinein zu vertreten und mit zu tragen.
 
Bei  Fragen zu den oben genannten und weiteren Themen
finden Sie oben auf dieser Website unsere Kontaktdaten.
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Eine (von Ihnen erwünschte) zielgerichtete Weitergabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
Insofern bringt die Einsendung von schriftlichen Unterlagen nur einen zusätzlichen,
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Bitte beachten Sie, dass wir schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurücksenden.
Mit der Zusendung von Unterlagen in Schriftform
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Falls Ihre Unterlagen nicht in elektronischer Form verfügbar sind,
dann können Sie Ihre Unterlagen auch gerne per Telefax an folgende Rufnummer senden:
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