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Wie suchen und finden Sie als Führungskraft eine neue Position? Viele Führungskräfte überlassen den Erfolg einer solchen Suche dem Zufall. Erfolgreiche Manager, die ihren Job souverän beherrschen, überlassen so wenig wie möglich dem Zufall und delegieren alle Bereiche, in denen Sie über keine Spezialkenntnisse verfügen, an Mitarbeiter oder Berater. Dies ist auch im Bereich der Jobsuche empfehlenswert, denn: Was Sie nicht wenigstens dreimal die Woche tun, das können andere mit großer Wahrscheinlichkeit besser! Suchen Sie den Kontakt zu einem guten Jobhunter, Coach, Trainer oder Outplacement-Berater. Wie schwierig ist die Ermittlung der richtigen Ansprechpartner für Bewerbungen? Eine Bewerbung ohne konkreten Ansprechpartner ist sicherlich weniger erfolgreich als eine persönlich und vertraulich adressierte Bewerbung an einen konkret ermittelten Ansprechpartner in einem Unternehmen. In weniger bewegten Zeiten konnte man sich hierbei auf führende Firmen-Datenbanken verlassen. Die Zeit der ungeprüften Übernahme von Ansprechpartnern aus Datenbanken ist jedoch lange vorbei. Die meist nur zwei- bis dreimal jährlich aktualisierten Daten sind aufgrund der häufigen Veränderungen in Management und Eigentümer-Struktur schon bei Erscheinen nicht mehr aktuell. Viele (auch marktführende) Outplacement-Berater arbeiten dennoch mit diesen Datenbanken mit dem Ergebnis, dass bis zu 40% der Kontaktbriefe im Papierkorb verschwinden. Achten Sie deshalb auf eine sehr gründliche Internetrecherche und auf eine persönliche und vertrauliche Kontaktierung. Sie haben heute erfahren, dass Ihr Unternehmen sich von Ihnen trennen will oder dass Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird? Man hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten? Was können Sie jetzt tun? Die Erfahrung zeigt, dass manche Führungskräfte diese neue Situation zunächst nur schwer verstehen oder verkraften können oder wollen. Aufgrund der bisherigen Erfahrung und des bisherigen Gehaltes sollte jedoch klar sein, dass dies ein alltäglicher Vorgang ist, der jede Führungskraft treffen kann. Manchmal ist die persönliche Eitelkeit verletzt und man denkt an eine Klage gegen den jetzigen Arbeitgeber und/oder die Möglichkeit einer hohen Abfindung unter dem Motto : “Das lasse ich mir nicht gefallen!”. Bringt Sie das wirklich weiter? Nein, im Gegenteil! Das Wichtigste, was Sie jetzt tun müssen, ist: Schnellstmöglich eine gütliche Einigung mit Ihrem Unternehmen finden. Verschwenden Sie nicht mehr allzu viele Gedanken an Ihr jetziges Unternehmen. Üblicherweise werden Sie bald freigestellt und sind eigentlich schon “abgeschrieben”. Eine alte indianische Weisheit hilft Ihnen hier vielleicht weiter. Richten Sie Ihre Gedanken besser nach vorne! Suchen Sie schnellstmöglich ein neues"Pferd", also eine neue Aufgabe, eine neue Position! Was brauchen Sie dazu? Vor allem eine gütliche Einigung mit Ihrem jetzigen Unternehmen, ein gutes Zwischen- und Endzeugnis und eine gute telefonische Auskunft. Eine vor Gericht erstrittene höchstmögliche Abfindung ist schnell aufgebraucht, wenn Sie nicht schnell eine neue Position finden. Ohne ein gutes Zeugnis und eine gute telefonische Auskunft Ihres jetzigen Arbeitgebers, finden Sie keine neue Führungsposition. Würden Sie selbst einen Mitarbeiter einstellen, über den Sie bei telefonischer Nachfrage erfahren: "Tut mir leid, über diesen Mitarbeiter möchte ich mich (darf ich mich im Moment) nicht äußern."? Ihre Prioritäten sollten Sie daher folgendermaßen setzen: 1. Schnellstmöglich eine neue Position zu erlangen, dafür brauchen Sie: 2. Ein gutes Zeugnis des jetzigen Unternehmen 3. Eine gute telefonische Auskunft des jetzigen Unternehmens 4. Eine Abfindung, um die Zeit bis zum Antritt der neuen Position zu überbrücken Tip: Achten Sie unbedingt auf die richtige Reihenfolge! Zeugnisformulierungen und die Zusicherung einer entsprechenden telefonischen Auskunft sollten unbedingt Bestandteil eines Aufhebungsvertrages sein. Welche Formulierungen sollten keinesfalls in Ihrem Zeugnis stehen? " ... in (bestem) beiderseitigem / gegenseitigen Einvernehmen ..." Bedeutung: Sie waren wahrscheinlich für die Position nicht (mehr) geeignet, Ihnen wurde "an's Herz gelegt", das Unternehmen zu verlassen. Ein (auch bestes) Einvernehmen lässt grundsätzlich auf vorhergehende Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten schliessen, denn ohne Meinungsverschiedenheiten benötigt man kein "Einvernehmen". Wird in einem Zeugnis ein (wie auch immer bezeichnetes) Einvernehmen erwähnt, dann liegt die Vermutung sehr nahe, dass die Beurteilung "... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ..." ein Bestandteil eines Aufhebungsvertrages ist, in dem man sich gerichtlich oder außergerichtlich u.a. auch auf ein "wohlwollendes Zeugnis" geeinigt hat. Daher wird ein Zeugnis mit einer Erwähnung eines "Einvernehmens" grundsätzlich eher negativ beurteilt. Tip: Sie treten Ihre Position nicht im besten gegenseitigen Einvernehmen an. Sie erledigen auch Ihre Aufgaben nicht im besten gegenseitigen Einvernehmen. Wenn Sie Ihren Anstellungsvertrag dann irgendwann im (hoffentlich besten) gegenseitigen Einvernehmen beenden, dann gehört die Erwähnung dieser gängigen und üblichen Trennungsspraxis jedoch aus oben genannten Gründen auf keinen Fall in Ihr Zeugnis. "... aufgrund unterschiedlicher Auffassung / unterschiedlicher Vorstellungen ... zu Geschäftsleitung (bzw. Muttergesellschaft, Vorstand) ..." Bedeutung: Sie haben nicht verstanden, wofür Sie bezahlt wurden. Sie waren nicht loyal. Ein Manager wird nicht nur für seine fachliche, sondern auch für seine persönliche Qualifikation bezahlt. Zur letzteren zählt auch eine absolute Loyalität zum Unternehmen und zu Vorgesetzten. Diese Loyalität war offensichtlich nicht vorhanden, denn sonst würde dieser (für das Unternehmen nicht tragbare) Tatbestand nicht explizit im Zeugnis erwähnt. Tip: Wenn Ihnen die Unternehmenspolitik oder die Entscheidungen eines Vorgesetzten Ihrerseits nicht mehr tragbar erscheinen, dann sollten Sie sich nach einer neuen Aufgabe umsehen, im eigenen und im Interesse des Unternehmens. Bis zum letzten vom Unternehmen bezahlten Tag haben Sie als Führungskraft jedoch auch unbequeme Entscheidungen von Vorgesetzten bzw. Muttergesellschaften sowohl im Außenverhältnis als auch in das Unternehmen hinein zu vertreten und mit zu tragen. Bei Fragen zu den oben genannten und weiteren Themen finden Sie oben auf dieser Website unsere Kontaktdaten. ![]() Imprint - Impressum Impressum Die Domains www.outplacement.info www.topmanager-outplacement.com www.topmanager-outplacement.de www.outplacementberatung.info www.outplacement-beratung.com www.outplacement-beratung.info www.outplacementberater.com www.outplacementberater.info www.outplacement-berater.info www.outplacement-information.com www.outplacement-information.de www.outplacement-online.info und die dazugehörigen eMail-Adressen info@outplacement.info sowie die Telefon-/Faxnummern Mobil +49 (0)163 819 00 49 Telefon +49 (0) 2204 423 610 Fax-&Voice-Box +49 (0) 3212 8190049 sind ein Service der Topconsult Ltd. Hundsiefen 3 D-51429 Bergisch Gladbach +49 (0) 2204 423 610 Geschäftsführer: Bernd Bilstein info@topconsult.com www.topconsult.de Handelsregister B59196 Amtsgericht Köln Steuernummer 204/5723/0939 USt-IdNr. 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